Führerscheinklassen

Hier findest Du nähere Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen.

Solltest Du weitere Fragen haben, dann ruf uns einfach an: +491716453304

PKW-Klassen

B

Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).

NEU: Wer 21 Jahre alt ist, darf auch dreirädrige Kfz (Trike) mit mehr als 15 KW Leistung fahren

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG,
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

Mindestalter: 18 bzw.17 bei begleitetem Fahren
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM, L

B 96

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

BE

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: AM, L

B196

Ist die Erweiterung der Klasse B. Man darf Krafträder der Klasse A1 fahren.

Voraussetzung: 1 Fahrerschulung ( 4 Doppelstunden theoretischer Unterricht und 5 Doppelstungen praktische Fahrausbildung)

Es ist keine Prüfung erforderlich

Diese Fahrerlaubnis gilt nur in Deutschland

B197

Die Möglichkeit die Prüfung der Klasse B auf einem „Automatik“- Fahrzeug zu machen ohne den Eintrag im Führerschein, dass man nur Automatik-Fahrzeuge fahren darf.

Voraussetzung: mindesten 10 Ausbildungsstunden auf einem Schaltfahrzeug und eine Überprüfung der Schaltkompetenz (mind. 15 Minuten) durch die Fahrschule.

Motorrad-Klassen

AM
  • leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge; höchstens 4 kW Motorleistung bei Diesel und Elektrofahrzeugen
  • Dreirädrige Kleinkrafträder; höchstens 4 kW Motorleistung bei Diesel- und Elektrofahrzeugen; Leermasse max. 270 kg.
  • Vierrädrige Leichtfahrzeuge; max. 2Sitzplätze; höchstens 6 kW Motorleistung bei Diesel- und Elektrofahrzeugen(4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.

Für alle Fahrzeuge gilt:

  • max. 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
  • max. 50 ccm Hubraum, bei Diesel max. 500 ccm Hubraum

Mindestalter: 15
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: -

A1

Leichtkrafträder, Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

Mindestalter: 16
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM

A2

Mittelschwere Krafträder

  • Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

Mindestalter: 18
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: A1, AM

A

Schwere Krafträder, Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Kraftrad über 45 km/h bbH

  • über 35 kW Motorleistung,
  • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Motorleistung mehr als 15 kW,
  • Hubraum mehr als 50 ccm.

Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

Mindestalter:

  • Krafträder: 24 (Direkteinstieg)
  • bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

LKW-Klassen

C1

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: B, AM, L

C1E
  • Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, mit Anhänger über 750 kg zG.
  • Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG größer ist als 3.500 kg.

Die zG einer Kombination der Klasse C1E darf nicht größer sein als 12.000 kg.

Mindestalter: 18
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

C

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Mindestalter: 21/182)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1

CE

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG und Anhänger über 750 kg zG.

Mindestalter: 21/182)
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE

Traktor-Klassen

L
  • Zugmaschine für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h,  auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h).
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH auch mit Anhänger.
  • Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: –

T
  • Traktoren bis 60 km/h (bis 18 Jahre nur 40 km/h) für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, auch mit Anhänger.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16/18
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Bus-Klassen

D1

Omnibus mit einer maximalen Länge von 8 m und mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Mindestalter: 21/182)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: –

D1E
Omnibus der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zG.
Mindestalter: 21/182)
Vorbesitz: D1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E
D

Omnibus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Mindestalter: 21/182)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: D1

DE

Omnibus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, mit Anhänger über 750 kg zG.

Mindestalter: 24/23/21/20/183)
Vorbesitz: D
Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E