Fahrlehrer(m,w,d) A,BE gesucht

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einen Arbeitsvertrag, der Dich zufrieden stellt.

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Neue Prüfungsgebühren

Seit dem 31.01.2024 hat der TÜV neue
Prüfungsgebühren. Das bedeutet, dass
für alle künftigen Prüfungen der neue
Gebührensatzt gilt.

Wer den Kostenvorschuß schon bezahlt
hat, bekommt eine Nachforderung über
die Erhöhung. Bitte unbedingt gleich bezahlen.
Eine Prüfung geht nur mit vollständig bezahlter
Gebühr.

Wer den Kostenvorschuß schon hat, bitte warten
bis der Nachtrag kommt. Und dann die komplette
Gebühr bezahlen.

Der neue Kostenvorschuß kommt in den
nächsten Tagen.

In unserer Fahrschule werden auch Erste-Hilfe-Kurse durchgeführt.

Hier die nächsten Termine:
Neue Termine in Kürze

Kursbeginn ist um 08:30 Uhr

Siehe auch unter wir bilden aus.

28.07.2021 FE-Klasse AM jetzt mit 15 Jahren.

Das Mindestalter für die Klasse AM wurde auf 15 Jahre heruntergesetzt.

01.04.2021 Einführung B 197

Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug und doch Schaltwagen fahren dürfen

28.04.2020 die Novelle der StVO und der neue Bußgeldkatalolg tritt in Kraft

Der ADAC hat eine ausführliche Übersicht über alle Änderungen unter: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/stvo-novelle/

Hier die älteren Änderugen im Bereich „Vorschriften im Straßenverkehr“.

Oktober 2017 der neue Bußgeldkatalog tritt in Kraft:
Zum Beispiel: Aus dem Handyverbot wird ein Verbot aller elektronischen Geräte. Also auch Tablet oder Navi dürfen während der Fahrt nicht bedient werden. Ein Verstoß kostet jetzt 100,00€

01.01.2015 Verbandkasten für Kfz müssen der DIN 13164 entsprechen

01.01.2015 Online-Abmeldung von Fahrzeugen

01.01.2015 Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel

10.01.2015 Gerichtsurteile sind EU-weit vollstreckbar

01.04.2014 Theorieprüfung mit bewegten Bildern

01.05.2014 Das neue Punktesystem kommt

01.05.2014 Höhere Bußgelder

01.07.2014 Warnwesten werden Pflicht für LKW, PKW, Zug- und Sattelzugmaschinen

22.10.2014 ESP Pflicht bei allen neu zugelassenen PKW

01.01.2014 Lichtpflicht bei unseren schweizer Nachbarn

01.04.2013 Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt in Kraft

19.01.2013 ist die neue Fahrerlaubnisverordung in Kraft: Der ab dem 19.01.1013 ausgestellte Führerschein muss nach 15 Jahren umgetauscht werden. Es ist keine neue Prüfung erforderlich. Der Umtausch dient lediglich der Aktualisierung des Bildes.

Klasse 3 vor dem 01.04.1980 ?

Wer die Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem 01.04.80 erworben hat, besitzt automatisch die Klasse A1. Aufstieg auf A2 lediglich mit praktischer Prüfung keine Theorieausbildung und -prüfung. Ein paar Fahrstunden sind sicherlich erforderlich.