28. April 2020 die Novelle der StVO und der neue Bußgeldkatalolg tritt in Kraft
Der ADAC hat eine ausführliche Übersicht über alle Änderungen unter: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/stvo-novelle/
17. März 2020 die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg tritt in Kraft.
Alle Fahrschulen müssen den Ausbildungsbetrieg einstellen. Es darf kein Theorie-Unterricht und keine praktische Fahrausbildung gemacht werden. Auch der TÜV darf keine Fahrerlaubnisprüfungen abnehmen.
30.12.2019 Die Einführung von B196 ist beschlossen:
Nähre Informationen gibt es unter der Rubrik Wir bilden aus – Führerscheinklassen
Hier die älteren Änderugen im Bereich „Vorschriften im Straßenverkehr“.
AA
Oktober 2017 der neue Bußgeldkatalog tritt in Kraft:
Zum Beispiel: Aus den Handyverbot wird ein Verbot aller elektronischen Geräte. Also auch Tablet oder Navi dürfen während der Fahrt nicht bedient werden. Ein Verstoß kostet jetzt 100,00€
01.01.2015 Verbandkasten für Kfz müssen der DIN 13164 entsprechen
01.01.2015 Online-Abmeldung von Fahrzeugen
01.01.2015 Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel
10.01.2015 Gerichtsurteile sind EU-weit vollstreckbar
01.04.2014 Theorieprüfung mit bewegten Bildern
01.05.2014 Das neue Punktesystem kommt
01.05.2014 Höhere Bußgelder
01.07.2014 Warnwesten werden Pflicht für LKW, PKW, Zug- und Sattelzugmaschinen
22.10.2014 ESP Pflicht bei allen neu zugelassenen PKW
01.01.2014 Lichtpflicht bei unseren schweizer Nachbarn
01.04.2013 Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt in Kraft
19.01.2013 ist die neue Fahrerlaubnisverordung in Kraft: Der ab dem 19.01.1013 ausgestellte Führerschein muss nach 15 Jahren umgetauscht werden. Es ist keine neue Prüfung erforderlich. Der Umtausch dient lediglich der Aktualisierung des Bildes.
Klasse 3 vor dem 01.04.1980 ?
Wer die Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem 01.04.80 erworben hat, besitzt automatisch die Klasse A1. Aufstieg auf A2 lediglich mit praktischer Prüfung keine Theorieausbildung und -prüfung. Ein paar Fahrstunden sind sicherlich erforderlich.
Stand Freitag, den 08.01.2021 20.15 Uhr
! ! Die Fahrschule muss geschlossen bleiben ! !
Aufgrund des aktuellen Beschlüsse der Landes- regierung (Freitag, den 08.01.2020), müssen Fahrschulen bis voraussichtlich 31. Januar geschlossen bleiben.
Die Prüfungen beim TÜV finden weiterhin statt.
Hier ein Auszug aus der neuen Verordnung:
Information der Landesregirung auf badenwürttember.de
News
/in Aktuelles /von Klaus28. April 2020 die Novelle der StVO und der neue Bußgeldkatalolg tritt in Kraft
Der ADAC hat eine ausführliche Übersicht über alle Änderungen unter: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/stvo-novelle/
17. März 2020 die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg tritt in Kraft.
Alle Fahrschulen müssen den Ausbildungsbetrieg einstellen. Es darf kein Theorie-Unterricht und keine praktische Fahrausbildung gemacht werden. Auch der TÜV darf keine Fahrerlaubnisprüfungen abnehmen.
30.12.2019 Die Einführung von B196 ist beschlossen:
Nähre Informationen gibt es unter der Rubrik Wir bilden aus – Führerscheinklassen
Hier die älteren Änderugen im Bereich „Vorschriften im Straßenverkehr“.
AA
Oktober 2017 der neue Bußgeldkatalog tritt in Kraft:
Zum Beispiel: Aus den Handyverbot wird ein Verbot aller elektronischen Geräte. Also auch Tablet oder Navi dürfen während der Fahrt nicht bedient werden. Ein Verstoß kostet jetzt 100,00€
01.01.2015 Verbandkasten für Kfz müssen der DIN 13164 entsprechen
01.01.2015 Online-Abmeldung von Fahrzeugen
01.01.2015 Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel
10.01.2015 Gerichtsurteile sind EU-weit vollstreckbar
01.04.2014 Theorieprüfung mit bewegten Bildern
01.05.2014 Das neue Punktesystem kommt
01.05.2014 Höhere Bußgelder
01.07.2014 Warnwesten werden Pflicht für LKW, PKW, Zug- und Sattelzugmaschinen
22.10.2014 ESP Pflicht bei allen neu zugelassenen PKW
01.01.2014 Lichtpflicht bei unseren schweizer Nachbarn
01.04.2013 Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt in Kraft
19.01.2013 ist die neue Fahrerlaubnisverordung in Kraft: Der ab dem 19.01.1013 ausgestellte Führerschein muss nach 15 Jahren umgetauscht werden. Es ist keine neue Prüfung erforderlich. Der Umtausch dient lediglich der Aktualisierung des Bildes.
Klasse 3 vor dem 01.04.1980 ?
Wer die Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem 01.04.80 erworben hat, besitzt automatisch die Klasse A1. Aufstieg auf A2 lediglich mit praktischer Prüfung keine Theorieausbildung und -prüfung. Ein paar Fahrstunden sind sicherlich erforderlich.